Ich hab jetzt nochmals eine EMail an den Sportkreisvorsitzenden SĂŒd Herrn Thomas Mayer geschickt, um die Sache nochmals umfassend klĂ€ren zu lassen.
Ich hab mich auch nochmals intensivst durch das Merkblatt Haftpflichtversicherung DMC durchgearbeitet und bin zu folgendem SchluĂ gekommen:
-Wenn 7 RC-Fahrer sich dem DMC anschlieĂen, gilt man als ordentliches Mitglied des DMC (=Ortsverband)
-Als ordentliches Mitgllied sind sÀmtliche Vereinssachen (Club-Einrichtungen) wie GelÀnde, Inventar, Mitgliederversammlungen, Club Festlichkeiten usw. mitversichert (Punkt 2.0 des Merkblattes).
-die 7 RC Fahrer sind auch ausserhalb des DMC haftpflichtversichert, also auch wenn man zu Hause oder am Feld oder sonstwo innerhalb Europas mit dem RC Auto fÀhrt, soweit kein behördliches Verbot entgegensteht (Punkt 6.0 des Merkblattes)
-versichert sind AktivitÀten mit Modellfahrzeugen bis Masstab 1:4 und 30ccm³ (Punkt 4.0 des Merkblattes)
-als ordentliches Mitglied des DMC sind 3 Gastfahrer mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt nur bei AktivitĂ€ten innerhalb des Clubs. Also nicht privates Fahren/Ăben daheim, sondern nur auf dem VereinsgelĂ€nde (Punkt 9.0 des Merkblattes)
- Als Gastfahrer werden alle benannt, die keine DMC Lizenz (DMC-Mitglied) haben. (Punkt 9.0 des Merkblattes)
- wenn Gastfahrer auf dem VereinsgelĂ€nde fĂŒr eine Veranstaltung versichert werden sollen, kostet das dem ordentlichen Mitglied (=Ortsverband) folgende BeitrĂ€ge pro Veranstaltung:
4-10 Gastfahrer 15.- Euro; ĂŒber 10 Gastfahrer 30.- Euro
- das ordentliche Mitglied kann Gastfahrer ganzjĂ€hrig versichern fĂŒr eine pauschale von 77.- Euro jĂ€hrlich. Diese gilt nur auf dem VereinsgelĂ€nde und nur fĂŒr Trainingsfahrten. Keine Rennen.
(Nicht kommerzielle vereinseigene permanente Rennstrecken: Gastfahrer (siehe 9.0) können gegen eine Pauschale in Höhe von 77,-- ⏠incl. Vst. ganzjÀhrig (mit Ausnahme von Rennveranstaltungen) mitversichert werden.)
Also ich folgere aus dem Ganzen:
1. DMC Mitglieder sind auch Privat Haftpflichtversichert, wenn es sich um Modellautos handelt
2.Wenn wir 7 Fahrer zusammenbringen, die dem DMC beitreten, brauchen wir keine Vereinshaftpflicht mehr.
Allerdings ist zu klÀren, ob jetzt alle Mitglieder des Vereins RC-Szene Oberpfalz automatisch mitversichert sind, oder nur die 7 DMCler und die restlichen als Gastfahrer gelten. Im Punkt 3.0 des Merkblattes steht was, was mich persönlich verwirrt und zwar:
3.0 Mitversicherte Personen
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht
-.der Mitglieder des Vorstandes und der von ihnen beauftragten Club-Mitglieder in dieser Eigenschaft
- sĂ€mtlicher ĂŒbrigen Mitglieder aus der BetĂ€tigung im Interesse und fĂŒr Zwecke des Clubs bei Vereinsveranstaltungen (private automodellsportliche BetĂ€tigung und Nichtmitglieder siehe 6.0 und 9.0)
- sĂ€mtlicher ĂŒbrigen Angestellten und Arbeiter ( z.B. fĂŒr Pflegearbeiten, Messepersonal) fĂŒr SchĂ€den, die sie in AusfĂŒhrung ihrer dienstlichen Verrichtungen fĂŒr den DMC verursachen.
Sind jetzt alle Mitglieder unseres Vereins versichert oder nicht? In 3.0 steht sÀmtliche Mitglieder und in Punkt 9.0 steht Nichtmitglieder des DMC???
Daraus ergĂ€be sich dann, ob der (zukĂŒftige) Ortsverband eine Zusatzversicherung (die 77.- Euro jĂ€hrlich) abschlieĂen mĂŒsste und ob es nicht besser wĂ€re, doch eine Vereinshaftpflicht abzuschlieĂen, wo automatisch alle Mitglieder des unseres Vereins versichert wĂ€ren. Soweit der Kenntnissstand, den ich als Beamter aus diesem Sprachlatein entziffern konnte.