Ich hab jetzt nochmals eine EMail an den Sportkreisvorsitzenden Süd Herrn Thomas Mayer geschickt, um die Sache nochmals umfassend klären zu lassen.
Ich hab mich auch nochmals intensivst durch das Merkblatt Haftpflichtversicherung DMC durchgearbeitet und bin zu folgendem Schluß gekommen:
-Wenn 7 RC-Fahrer sich dem DMC anschließen, gilt man als ordentliches Mitglied des DMC (=Ortsverband)
-Als ordentliches Mitgllied sind sämtliche Vereinssachen (Club-Einrichtungen) wie Gelände, Inventar, Mitgliederversammlungen, Club Festlichkeiten usw. mitversichert (Punkt 2.0 des Merkblattes).
-die 7 RC Fahrer sind auch ausserhalb des DMC haftpflichtversichert, also auch wenn man zu Hause oder am Feld oder sonstwo innerhalb Europas mit dem RC Auto fährt, soweit kein behördliches Verbot entgegensteht (Punkt 6.0 des Merkblattes)
-versichert sind Aktivitäten mit Modellfahrzeugen bis Masstab 1:4 und 30ccm³ (Punkt 4.0 des Merkblattes)
-als ordentliches Mitglied des DMC sind 3 Gastfahrer mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt nur bei Aktivitäten innerhalb des Clubs. Also nicht privates Fahren/Üben daheim, sondern nur auf dem Vereinsgelände (Punkt 9.0 des Merkblattes)
- Als Gastfahrer werden alle benannt, die keine DMC Lizenz (DMC-Mitglied) haben. (Punkt 9.0 des Merkblattes)
- wenn Gastfahrer auf dem Vereinsgelände für eine Veranstaltung versichert werden sollen, kostet das dem ordentlichen Mitglied (=Ortsverband) folgende Beiträge pro Veranstaltung:
4-10 Gastfahrer 15.- Euro; über 10 Gastfahrer 30.- Euro
- das ordentliche Mitglied kann Gastfahrer ganzjährig versichern für eine pauschale von 77.- Euro jährlich. Diese gilt nur auf dem Vereinsgelände und nur für Trainingsfahrten. Keine Rennen.
(Nicht kommerzielle vereinseigene permanente Rennstrecken: Gastfahrer (siehe 9.0) können gegen eine Pauschale in Höhe von 77,-- € incl. Vst. ganzjährig (mit Ausnahme von Rennveranstaltungen) mitversichert werden.)
Also ich folgere aus dem Ganzen:
1. DMC Mitglieder sind auch Privat Haftpflichtversichert, wenn es sich um Modellautos handelt
2.Wenn wir 7 Fahrer zusammenbringen, die dem DMC beitreten, brauchen wir keine Vereinshaftpflicht mehr.
Allerdings ist zu klären, ob jetzt alle Mitglieder des Vereins RC-Szene Oberpfalz automatisch mitversichert sind, oder nur die 7 DMCler und die restlichen als Gastfahrer gelten. Im Punkt 3.0 des Merkblattes steht was, was mich persönlich verwirrt und zwar:
3.0 Mitversicherte Personen
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht
-.der Mitglieder des Vorstandes und der von ihnen beauftragten Club-Mitglieder in dieser Eigenschaft
- sämtlicher übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Interesse und für Zwecke des Clubs bei Vereinsveranstaltungen (private automodellsportliche Betätigung und Nichtmitglieder siehe 6.0 und 9.0)
- sämtlicher übrigen Angestellten und Arbeiter ( z.B. für Pflegearbeiten, Messepersonal) für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den DMC verursachen.
Sind jetzt alle Mitglieder unseres Vereins versichert oder nicht? In 3.0 steht sämtliche Mitglieder und in Punkt 9.0 steht Nichtmitglieder des DMC???
Daraus ergäbe sich dann, ob der (zuküftige) Ortsverband eine Zusatzversicherung (die 77.- Euro jährlich) abschließen müsste und ob es nicht besser wäre, doch eine Vereinshaftpflicht abzuschließen, wo automatisch alle Mitglieder des unseres Vereins versichert wären. Soweit der Kenntnissstand, den ich als Beamter aus diesem Sprachlatein entziffern konnte.