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Zusammenfassung

Autor: Diesch
« am: 17. Februar 2010, 19:33:51 »

Hab leider noch nichts bekommen. Ich werd den Thomas morgen nochmal anrufen.

Nichts gegen den DMC wirklich, aber ich seh nicht ein, warum ich mich doppelt versichern soll, auch wenns "nur" 30 Euro sind. Und Rennen kann ich aus Zeitgründen eh nicht fahren. Aber warten wir mal ab, bis dass sich der Thomas gemeldet hat, dann kann ich Euch vielleicht mehr sagen.
Autor: Georg
« am: 17. Februar 2010, 15:35:57 »

von mir aus gerne, war ja die ganze Zeit für den DMC.
Uli und Hans auch.
Aber der Diesch wartet ja noch auf ne Antwort von dem Vorsitzenden da, wollt nur mal fragen ob da schon was gekommen ist.
Autor: Georg
« am: 17. Februar 2010, 13:24:07 »

servus
@ Diesch, hat der sich vom DMC schon gemeldet?
Autor: Diesch
« am: 14. Februar 2010, 18:33:30 »

Ja eben so stehts im Merkblatt. Aber unter 3.0 steht "sämtlicher Mitglieder" und Angestellte und Arbeiter, die ihren Dienst für den Verein leisten oder unterwegs ist.
Und für mich stellt sich die Frage: Was ist als Mitglied unter 3.0 zu verstehen? Sind das alle bei uns oder nur die, die Mitglieder im DMC sind?
Dort ist nicht explizit definiert, was unter Mitglied verstanden wird. Das kann sowohl als auch sein.
Aber da Georg recht. Warten wir ab, was der Thomas schreibt, dann wissens wir genau.
Autor: Hans
« am: 14. Februar 2010, 15:48:15 »

Zitat
Diesch the flying Charmin Bear schrieb:
Und das ist der springende Punkt. Was ist unter Mitglieder zu verstehen? Sind es nur die DMC-Mitglieder oder alle unsere Vereinsmitglieder, da ja im Punkt 9.0 steht: Alle Fahrer ohne DMC Lizenz, also ohne Mitgliedschaft im DMC sind Gastfahrer.
Und genau das soll mir der Thomas Mayer als Vorsitzender der Sportkreises Süd erklären.

Fahrer! genau wenn sie mit RC-Cars fahren aber nicht wenn sie für den Verein tätigkeiten ausüben z.B. rasenmähen, Streckenposten, Bahnreparaturen selbst bei besorgungen für den Verein dies geht sogar soweit das sogar Leute die nicht in unserm Verein Mitglied sind aber vom Vorstand für Vereinstätigkeiten beauftragt werden sind diese versichert.
Steht doch alles so im Merkblatt.
Autor: Georg
« am: 14. Februar 2010, 13:49:34 »

ok, dann warten wir mal ab was der schreibt, oder?
Autor: Diesch
« am: 14. Februar 2010, 11:19:03 »

Und das ist der springende Punkt. Was ist unter Mitglieder zu verstehen? Sind es nur die DMC-Mitglieder oder alle unsere Vereinsmitglieder, da ja im Punkt 9.0 steht: Alle Fahrer ohne DMC Lizenz, also ohne Mitgliedschaft im DMC sind Gastfahrer.
Und genau das soll mir der Thomas Mayer als Vorsitzender der Sportkreises Süd erklären.
Autor: Georg
« am: 14. Februar 2010, 11:12:03 »

also ich lese aus 3.0 dass schon alle Vereinsmitglieder versichert sind.
Autor: Diesch
« am: 14. Februar 2010, 10:43:39 »

Ich hab jetzt nochmals eine EMail an den Sportkreisvorsitzenden Süd Herrn Thomas Mayer geschickt, um die Sache nochmals umfassend klären zu lassen.

Ich hab mich auch nochmals intensivst durch das Merkblatt Haftpflichtversicherung DMC durchgearbeitet und bin zu folgendem Schluß gekommen:

-Wenn 7 RC-Fahrer sich dem DMC anschließen, gilt man als ordentliches Mitglied des DMC (=Ortsverband)

-Als ordentliches Mitgllied sind sämtliche Vereinssachen (Club-Einrichtungen) wie Gelände, Inventar, Mitgliederversammlungen, Club Festlichkeiten usw. mitversichert (Punkt 2.0 des Merkblattes).

-die 7 RC Fahrer sind auch ausserhalb des DMC haftpflichtversichert, also auch wenn man zu Hause oder am Feld oder sonstwo innerhalb Europas mit dem RC Auto fährt, soweit kein behördliches Verbot entgegensteht (Punkt 6.0 des Merkblattes)

-versichert sind Aktivitäten mit Modellfahrzeugen bis Masstab 1:4 und 30ccm³ (Punkt 4.0 des Merkblattes)

-als ordentliches Mitglied des DMC sind 3 Gastfahrer mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt nur bei Aktivitäten innerhalb des Clubs. Also nicht privates Fahren/Üben daheim, sondern nur auf dem Vereinsgelände (Punkt 9.0 des Merkblattes)

- Als Gastfahrer werden alle benannt, die keine DMC Lizenz (DMC-Mitglied) haben. (Punkt 9.0 des Merkblattes)

- wenn Gastfahrer auf dem Vereinsgelände für eine Veranstaltung versichert werden sollen, kostet das dem ordentlichen Mitglied (=Ortsverband) folgende Beiträge pro Veranstaltung:
4-10 Gastfahrer 15.- Euro; über 10 Gastfahrer 30.- Euro

- das ordentliche Mitglied kann Gastfahrer ganzjährig versichern für eine pauschale von 77.- Euro jährlich. Diese gilt nur auf dem Vereinsgelände und nur für Trainingsfahrten. Keine Rennen.
Zitat
(Nicht kommerzielle vereinseigene permanente Rennstrecken: Gastfahrer (siehe 9.0) können gegen eine Pauschale in Höhe von 77,-- € incl. Vst. ganzjährig (mit Ausnahme von Rennveranstaltungen) mitversichert werden.)


Also ich folgere aus dem Ganzen:
1. DMC Mitglieder sind auch Privat Haftpflichtversichert, wenn es sich um Modellautos handelt

2.Wenn wir 7 Fahrer zusammenbringen, die dem DMC beitreten, brauchen wir keine Vereinshaftpflicht mehr.

Allerdings ist zu klären, ob jetzt alle Mitglieder des Vereins RC-Szene Oberpfalz automatisch mitversichert sind, oder nur die 7 DMCler und die restlichen als Gastfahrer gelten. Im Punkt 3.0 des Merkblattes steht was, was mich persönlich verwirrt und zwar:
Zitat
3.0 Mitversicherte Personen
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht
-.der Mitglieder des Vorstandes und der von ihnen beauftragten Club-Mitglieder in dieser Eigenschaft
-  sämtlicher  Ã¼brigen  Mitglieder  aus  der  Betätigung im Interesse und für  Zwecke des Clubs bei Vereinsveranstaltungen (private automodellsportliche Betätigung und Nichtmitglieder siehe 6.0 und 9.0)
- sämtlicher übrigen Angestellten und Arbeiter ( z.B. für Pflegearbeiten, Messepersonal) für  Schäden,  die  sie  in  Ausführung  ihrer  dienstlichen  Verrichtungen für den DMC verursachen.

Sind jetzt alle Mitglieder unseres Vereins versichert oder nicht? In 3.0 steht sämtliche Mitglieder und in Punkt 9.0 steht Nichtmitglieder des DMC???

Daraus ergäbe sich dann, ob der (zuküftige) Ortsverband eine Zusatzversicherung (die 77.- Euro jährlich) abschließen müsste und ob es nicht besser wäre, doch eine Vereinshaftpflicht abzuschließen, wo automatisch alle Mitglieder des unseres Vereins versichert wären. Soweit der Kenntnissstand, den ich als Beamter aus diesem Sprachlatein entziffern konnte.
Autor: Hans
« am: 14. Februar 2010, 09:17:23 »

Zitat
Georg schrieb:
aber nur wenn man die Gastfahrer Versicherung nimmt, oder?


denk ich nicht.
Mit gastfahrern hat das nichts zu tun gehaftet wird für Schäden die vom Verein oder aller Mitglieder während tätigkeiten für den Verein.
z.B. Bei einer Vereinsveranstaltung.
Die Gastfahrer Versicherung versichert diese während der Fahrt auf unsere Bahn / Gelände bei Personenschäden oder Sachschäden (jedoch nicht die RC-Cars untereinander)
Autor: Georg
« am: 14. Februar 2010, 08:47:29 »

aber nur wenn man die Gastfahrer Versicherung nimmt, oder?
Autor: Hans
« am: 13. Februar 2010, 21:16:21 »

Zitat
Tony schrieb:
Braucht man dann wenn man beim DMC ist noch eine zusätzliche Vereinshaftpflicht?


Soweit ich das verstanden habe braucht der Verein dann keine mehr.
Autor: Tony
« am: 13. Februar 2010, 21:01:45 »

Braucht man dann wenn man beim DMC ist noch eine zusätzliche Vereinshaftpflicht?
Autor: Hans
« am: 13. Februar 2010, 19:37:14 »

Eine erneute nachfrage per email von Georg beim DMC brachte nun doch Gewissheit.
Also es ist so wie es in den Aufnahmebedingungen steht für die Aufnahmen eines Ortsvereins in den DMC müssen mind. 7 Mitglieder auch Mitglied beim DMC werden.
Dafür ist dann aber auch der Verein und die gemeldeten Mitglieder über den DMC Haftpflichtversichert.

Wie das dann bei den OVI´s ging ist uns ein Rätzel.

Mit ULI, Georg und mir wären wir ja schon 3 wenn sich also noch weitere 4 Leute finden könnten wir uns beim DMC anmelden.
Bei Interesse einfach hier melden.

Wenn man bedenkt das bei einen oder andern vieleicht die private Haftpflicht RC Cars nicht in vollen Umfang Versichert sind ist der Beitrag von jährl. 30€ gar nicht so überzogen.
Autor: Hans
« am: 10. Februar 2010, 20:07:56 »

Zitat
Diesch the flying Charmin Bear schrieb:
das hat aber nichts mit Vereinshaftpflicht zu tun. Da sind nur die drei Mitglieder versichert. Ausserdem steht auf der offiziellen Homepage in den Merkblättern, das der DMC nur zahlt, wenn die Private nicht zahlt. Und eins dürft ihr mir glauben, wenn die private nicht zahlt, wird der DMC das auch nicht tun, da dann einfach kein rechtlicher Anspruch auf einen Schaden besteht. Ausser in den Fällen vielleicht eines Rennens. Das ist mir zu wage. Und extra nochmal 30 Euro zu zahlen, obwohl ich versichert bin, seh ich nicht ein.

In den Bedinungen steht nicht das man eine Privathaftplicht haben muss falls nicht dann muss der DMC nämlich auch bezahlen, oder auch wenn die privat Hapftplicht RC-Cars nur mit Klauseln versichert zB. Geschwindigkeit oder Größe des Modells.

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